Fragen und Antworten zur Haus- und WEG-Verwaltung

Wir werden immer wieder dasselbe gefragt – und das sind selten die Fragen, die in Prospekten beantwortet werden. Deshalb steht hier, was Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer wirklich wissen wollen: welche Fristen gelten, worüber die Gemeinschaft beschließen muss, was eine Verwaltung allein entscheiden darf und was nicht. Jede Antwort nennt die Vorschrift, auf der sie beruht, damit Sie sie nachlesen können.

Versammlung und Beschlüsse

Wie oft eingeladen werden muss, welche Fristen gelten, wann eine Versammlung beschlussfähig ist und wie lange Sie Zeit haben, einen Beschluss anzufechten. Grundlage sind die §§ 23 bis 25 WEG.

Ausführliche Antworten: WEG-Verwaltung

Abrechnung und Geld

Was bei der Jahresabrechnung beschlossen wird, was der Vermögensbericht ist und ob er Ihnen zusteht, wann Sie Belege einsehen dürfen und unter welchen Voraussetzungen eine Sonderumlage zulässig ist. Dazu die §§ 28 und 16 WEG.

Ausführliche Antworten: WEG-Verwaltung

Umbauen und Modernisieren

Wallbox in der Tiefgarage, Balkonkraftwerk an der Wohnung, Barrierefreiheit: Seit der Reform besteht ein Anspruch auf bestimmte bauliche Veränderungen — aber nicht auf jede und nicht zu jedem Preis. Siehe §§ 20 und 21 WEG.

Ausführliche Antworten: WEG-Verwaltung

Verwalter und Beirat

Für wie lange eine Verwaltung bestellt werden kann, wofür der Verwaltungsbeirat haftet und welche Entscheidungen ohne Beschluss der Eigentümer getroffen werden dürfen. Dazu die §§ 26, 27 und 29 WEG.

Ausführliche Antworten: WEG-Verwaltung

Ablauf eines Wechsels

Wie lange ein Verwalterwechsel dauert, welche Mehrheit er braucht, wie man aus dem laufenden Vertrag herauskommt und was mit Konten und Unterlagen geschieht.

Ausführliche Antworten: Verwalterwechsel

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