Fragen und Antworten zur Haus- und WEG-Verwaltung
Wir werden immer wieder dasselbe gefragt – und das sind selten die Fragen, die in Prospekten beantwortet werden. Deshalb steht hier, was Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer wirklich wissen wollen: welche Fristen gelten, worüber die Gemeinschaft beschließen muss, was eine Verwaltung allein entscheiden darf und was nicht. Jede Antwort nennt die Vorschrift, auf der sie beruht, damit Sie sie nachlesen können.
Versammlung und Beschlüsse
Wie oft eingeladen werden muss, welche Fristen gelten, wann eine Versammlung beschlussfähig ist und wie lange Sie Zeit haben, einen Beschluss anzufechten. Grundlage sind die §§ 23 bis 25 WEG.
- Wie oft muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?
- Wie lange vorher muss zur Eigentümerversammlung eingeladen werden?
- Ist die Eigentümerversammlung auch bei wenigen Anwesenden beschlussfähig?
- Darf die Eigentümerversammlung online stattfinden?
- Geht ein Beschluss auch ohne Versammlung?
- Bis wann kann ich einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten?
Ausführliche Antworten: WEG-Verwaltung
Abrechnung und Geld
Was bei der Jahresabrechnung beschlossen wird, was der Vermögensbericht ist und ob er Ihnen zusteht, wann Sie Belege einsehen dürfen und unter welchen Voraussetzungen eine Sonderumlage zulässig ist. Dazu die §§ 28 und 16 WEG.
- Was wird bei der Jahresabrechnung eigentlich beschlossen?
- Was ist der Vermögensbericht, und steht er mir zu?
- Darf ich die Belege zur Abrechnung einsehen?
- Wann darf die Gemeinschaft eine Sonderumlage beschließen?
- Kann der Verteilerschlüssel für einzelne Kosten geändert werden?
Ausführliche Antworten: WEG-Verwaltung
Umbauen und Modernisieren
Wallbox in der Tiefgarage, Balkonkraftwerk an der Wohnung, Barrierefreiheit: Seit der Reform besteht ein Anspruch auf bestimmte bauliche Veränderungen — aber nicht auf jede und nicht zu jedem Preis. Siehe §§ 20 und 21 WEG.
- Habe ich einen Anspruch auf eine Wallbox in der Tiefgarage?
- Darf ich ein Balkonkraftwerk an der Wohnung anbringen?
- Wer zahlt eine bauliche Veränderung, die die Gemeinschaft beschlossen hat?
Ausführliche Antworten: WEG-Verwaltung
Verwalter und Beirat
Für wie lange eine Verwaltung bestellt werden kann, wofür der Verwaltungsbeirat haftet und welche Entscheidungen ohne Beschluss der Eigentümer getroffen werden dürfen. Dazu die §§ 26, 27 und 29 WEG.
- Für wie lange kann ein Verwalter bestellt werden?
- Haftet der Verwaltungsbeirat für Fehler?
- Was darf der Verwalter ohne Beschluss der Eigentümer entscheiden?
Ausführliche Antworten: WEG-Verwaltung
Ablauf eines Wechsels
Wie lange ein Verwalterwechsel dauert, welche Mehrheit er braucht, wie man aus dem laufenden Vertrag herauskommt und was mit Konten und Unterlagen geschieht.
